Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Die AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
2. Preise
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Die AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
3. Lieferzeit
Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahntechniker-Handwerks ausgeführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Die AGB gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im übrigen verbindlich.
4. Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Haftung
Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. Bei Paßungenauigkeiten muß die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Ersatzmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt, die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.
6. Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluß auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für jeden Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muß in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.
7. Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber beigestellte Produkte, angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.), Reparaturen, Teillieferungen oder Zubehörteile {Fertigteile; z.B. Geschiebe, Gelenke etc.) können mit einem handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden. Mißerfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber beigestellte Produkte, angelieferte Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.
8. Zahlung
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung oder der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
Wechsel werden nur erfüllungshalber sowie nur nach Vereinbarung und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet werden. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftigen Forderungen aufnehmen.
9. Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung alter Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufsoder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrags an den Auftragnehmer ab.
10. Medizinproduktegesetz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dem Auftragnehmer sämtliche Patientendaten zu übermitteln, die dieser zur Erfüllung der ihm aus dem Medizinproduktegesetz obliegenden Pflichten benötigt.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort bei Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums. Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern
a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort an dem Geltungsbereich der Bundesrepublik verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
b) Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.